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Willkommen auf der Website des Landesverband Hessen des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV)  Der Tonkünstlerverband Hessen ist ein Zusammenschluss der regionalen Tonkünstlerverbände im Bundesland Hessen. Das Einzelmitglied im Regionalverband ist über die Mitgliedschaft des jeweiligen Regionalverbandes im Tonkünstlerverband Hessen dem Bundesverband des DTKV angeschlossen. Der Deutsche Tonkünstlerverband vertritt knapp 9.000 Musiker in ganz Deutschland. Lesen Sie mehr: www.dtkv.org


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Die DTKV-Bundesdelegiertenversammlung des Deutschen Tonkünstlerverbandes hat auf seiner turnusmäßigen Jahrestagung Prof. Christian Höppner mit 97 % als Präsident wieder gewählt. Ebenfalls wurden Prof. Hans-Peter Stenzl als 1. Vizepräsident und Wilhelm Mixa als Schatzmeister im Amt bestätigt. am. Neu ins Amt gewählt wurden Martin Behm als 2. Vizepräsident und Cathleen Bergner als Schriftführerin.

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Webinar „Selfmanagement für Musiker*innen“

Der DTKV RLP lädt euch ein zu unserem letzten Webinar in diesem Jahr:
Montag, 25. November 2024, 19.30 Uhr
Referentin: Dr. Anna Barbara Kastelewicz 

Die Teilnahme ist kostenlos.
Bitte meldet euch an unter: dtkv-rlp@mail.de

Themen: Vertrag, Firmierung, Absicherung
Faktenwissen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Absicherung ist Voraussetzung für ein erfolgreiches und entspanntes künstlerisches Berufsleben. 
Jede Form der Firmierung verlangt eine angepasste Vertragsgestaltung. Aspekte und Varianten der eigenen Absicherung gilt es zu beachten.
In diesem Webinar wird eine Übersicht zu den wichtigsten Bereichen mit Anleitungen und Handwerkszeug für den ersten Gebrauch gegeben. Herausforderungen und mögliche Fallstricke werden dargestellt und Möglichkeiten der Handhabung aufgezeigt:

  • Vertragsgestaltung: Vertrag, Rechnung
  • Existenzgründung und Firmierung auf einen Blick 
  • Absicherung: Versicherungen, Altersvorsorge und Co.

Schwerpunkte
EXISTENZAUFBAU
Wie kann ich mein eigener Arbeitgeber sein? – Existenzgründung und Firmierung auf einen Blick.
 
VERTRAGSRECHT
Wer schließt den Vertrag, ich oder meine GbR? Und wie sieht er aus? Wie stelle ich sicher, dass ich auch mein Geld erhalte? – Vertrag, Rechnung und Tipps zum Verhandeln.
 
ABSICHERUNG (Schwerpunkt Deutschland)

Wie bin ich als Musiker*in abgesichert? Welche Pflichten gibt es? – Künstlersozialkasse, Versicherungen, Altersvorsorge und Co.

Dr. Anna Barbara Kastelewicz, Musikerin, Dozentin und Systemischer Coach
Studium an HfM Berlin und GSMD London, Doktoratsstudium an der Universität Mozarteum Salzburg mit Auszeichnung „Award of Excellence“. Gründerin Musikagentur music in progress. Festivalleiterin, Coach für Künstler und Unternehmen, Geschäftsführerin gUG KulturSchlagLicht. Lehrbeauftragte für Berufskunde an der Universität der Künste Berlin. Entwicklung und Einführung des Fachs Management für Musiker an der HfM Berlin.

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Petition 172858
Verwertungsgesellschaften – Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis
der GEMA/verbesserte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und
Markenamt

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Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

„Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul/berufsvorbereitende „Bildungsleistung“ oder lediglich „Freizeitbeschäftigung“ (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.
Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen) über die Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden würden.
Jegliche Unterrichtsleistung würde daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. weiterbildend ist.

Falls nicht, wäre sie als Freizeitgestaltung mit 19% Ust zu versehen.
Dies würde existenzielle Folgen für freiberufliche Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung nach sich ziehen und den Zugang zu musikalischer (Aus)Bildung enorm erschweren. Auch die Musik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innen, sowie private Musikschulen wären betroffen.
Die Musikkultur in unserem Land würde darunter erheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.

Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.
Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss erhalten werden.

Begründung

Bereits im September 2024 soll der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert werden. Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielseitige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Musikkultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.
Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsident Prof. Christian Höppner) und des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik verweisen:
werner-bonn@t-online.de

Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stiftung, des Bundestags, u.v.m.“
zur Petition

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Rettet die Langener Musikschule

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift für diese Petition das Kollegium der Musikschule Langen bei folgenden Forderungen:

-Überführung aller derzeit Beschäftigten in ein ordentliches sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis nach TVöD 9b für Musikschullehrkräfte

-Eingruppierung in die entsprechende Stufe nach tatsächlicher Unterrichtserfahrung in Jahren

-Erhalt der Musikschule in ihrer jetzigen Größe und mit vollem Unterrichtsangebot als öffentliche Musikschule in städtischer Trägerschaft

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Petition unterstützen, damit die Musikschule Langen in ihrer großen Vielfalt erhalten wird und so das unverzichtbare Bildungs- und Freizeitangebot für die aktuell ca. 2200 Schülerinnen und Schüler für die Zukunft gesichert werden kann. Das geht nur mit fairen Rahmenbedingungen für das tolle Kollegium der Musikschule!

Öffentliche Musikschule Langen vor dem Aus?

In den letzten Wochen und Monaten ist in der Musikschullandschaft bundesweit und somit auch in Langen ein großer Umbruch im Gange. Ursache ist ein Urteil des Bundessozialgerichts („Herrenberg-Urteil“, Aktenzeichen B12R3/20R), das bereits im Juni 2022 festgestellt hat, dass die übliche Beschäftigung von Musikschullehrkräften als Honorarkräfte nicht rechtens ist. Vielmehr ist diese in eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung zu überführen. Die Folgen wären eine bessere Entlohnung, zukunftssichere Planbarkeit, Kündigungsschutz, Arbeitsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auf alle diese Errungenschaften der modernen Arbeitswelt haben Honorarkräfte keinen Anspruch.

Die Entwicklungen für die Lehrkräfte der Musikschule Langen sind allerdings momentan leider alles andere als vielversprechend. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 6. Juni 2024 beschlossen, den Lehrkräften an der Musikschule Langen einen neuen Honorarvertrag anzubieten, der in vielen Punkten für die Dozentinnen und Dozenten noch deutlich schlechtere Bedingungen aufweist und laut Aussage juristischer Sachkundiger (u.a. ver.di, Tonkünstlerbund, Verband deutscher Musikschulen VdM) ebenfalls nicht mehr rechtens ist. Die alten und teils schon Jahrzehnte bestehenden Verträge aller Lehrkräfte sind zum 31.08.2024 gekündigt worden. Die Laufzeit neuer Verträge ist nicht geklärt, so dass große Verunsicherung herrscht und die Zukunft der Musikschule mit dem bisherigen bewährten Konzept akut gefährdet ist.

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Vom 2.-3. März tagte die Konferenz der Landesvorsitzenden in Aschersleben. Bei bester Betreuung durch das Team des Cityhotels konnte man konstruktiv arbeiten.

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Blockflötenprojekt für Grundschulklassen

Im aktuellen Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist festgehalten, dass es u.a. ein Blockflötenprojekt in der Grundschule geben soll. Dazu bezieht der DTKV wie folgt Stellung: Positionspapier des DTKV

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Statement zu angekündigten Vergütungsänderungen bei Spotify: Wir fordern sofortigen Stopp!

Hier geht es zur Petition

„Keine 6 Wochen vor Neujahr bestätigt Spotify die Gerüchte um die Anpassung seines Abrechnungsmodells: Ab 2024 werden nur noch Songs vergütet, die jährlich mindestens 1000 Streams sammeln. Zusätzlich wird nach Angaben von Spotify ein Song erst dann als „berechtigt“ eingestuft, wenn er zum ersten Mal überhaupt insgesamt 1.000 Streams erreicht – alle Monate vorher fallen aus der Zählung raus. Und was den angekündigten Schritt noch unglaublicher macht, ist, dass die Mindestgrenze von Streams an eine Mindestzahl von Hörer*innen gekoppelt ist – die aber aufgrund von befürchtetem Missbrauch geheim gehalten wird. Damit wird Künstler*innen mit kleiner engagierter Fanbase zusätzlich erschwert, diese Grenze zu erreichen. Die Erträge aller Songs, die diese Schwellen nicht erreichen (pro Jahr ca. 40 Millionen $), werden dann an die Künstler*innen verteilt, die nach den Kriterien des Streamingdienstes Anspruch auf Vergütung haben.“

Eine Initiative von PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender

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Faire Honorare für Musikpädagog:innen!
Ilmenauer Erklärung

Der DTKV fordert in einer gemeinsamen Erklärung von Präsidium und
Länderkonferenz die Landesregierungen auf, eine Matrix für die Basishonorare
künstlerischer und musikpädagogischer Berufe zu erarbeiten. Als Grundlage
eignen sich die Empfehlungen des Deutschen Musikrates sowie die von der
Kulturministerkonferenz entwickelte und im Kulturgesetzbuch von Nordrhein-
Westfalen bereits verankerte Honorarmatrix für professionelle künstlerische bzw.
kulturelle Tätigkeiten. Der DTKV steht für eine beratende Mitwirkung gerne zur
Verfügung.
Hintergrund: Die Einkommenssituation freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler
wie auch der Lehrkräfte im musikpädagogischen Bereich entspricht in weiten
Teilen weder ihrer verantwortungsvollen und hochqualifizierten Tätigkeit noch den
Verdienststandards nach einem langen und kostspieligen künstlerischen bzw.
künstlerisch-pädagogischen Studium.
Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) als ältester und größter Berufsverband
für Musiker:innen (Gründung 1844) ist mit rund 9.000 Mitgliedern in 16
Landesverbänden, zahlreichen Regional-, Bezirks- und Ortsverbänden bundesweit
organisiert und ist die Standesvertretung für Musikberufe Interpreten,
Komponisten, Musikpädagogen etc. Die Mitgliedschaft im Deutschen
Tonkünstlerverband ist ein Markensiegel für Musikberufe.
 
siehe auch: 
 
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Der Bundesfachausschuss Existenzgrundlagen im Bundesverband hat auf Hessen zugeschnittene regional abgestimmte Honorarstandards errechnet. Die Standards orientieren sich am TvÖD, der für Selbständige umgerechnet wurde und an den Honorarempfehlungen des DTKV BW und Bayern. Als wichtiger Wert wird der Mietpreisspiegel, bzw. die Lebenshaltungskosten in der jeweiligen Region herangezogen.

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Resolution des Deutschen Musikrats zur Umsatzsteuerbefreiung:
Bildungsdienstleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen,
müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben Koalitionsvertrag
umsetzen und Befreiungstatbestände unionsrechtskonform beibehalten!
 
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Ute-Gabriela Schneppat – in nmz 09-2022
Wenn gut nicht gut genug ist
Krankmachender Perfektionszwang bei Musiker*innen
 
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Hilfe für Musiker aus der Ukraine
Bitte unterstützen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen!

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Ukraine-Hilfe für Musikerinnen und Musiker, Sängerinnen und Sänger
Die Konferenz der Landesmusikräte unterstützt Musikausübende in der Ukraine
und bietet Geflüchteten Hilfe an

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Eintrag bei musiklehrerfinder.de 
Alle Mitglieder der hessischen Regionalverbände (DTKV) können sich im Musiklehrer-Finder registrieren. https://musiklehrer-finder.de/  

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Hier finden Sie einen Mitschnitt vom Thementag am 8.11.2019 in Frankfurt zum Thema „Möglichkeiten der Stärkung der außerschulischen Musikpädagogik“

(Finanzierungsmodelle, Honorarkräfte, Freiberufler etc.)

  1. Begrüßung


2. Statements des Podiums

Volker Gerland, Vorstand VdM, Mario Müller, Vorsitzender bdfm, Gabor Scheinpflug, Bundesfachgruppenvorstand ver.di, Edmund Wächter, Vorstand DTKV

Moderation, Andreas Kolb, Chefredakteur NMZ

3. Podiumsdiskussion


4.Offene Diskussion

 

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Kultur als Staatsziel  Als Ergebnis der Volksabstimmung im Rahmen der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 wurde „Kultur als Staatsziel“ in der Verfassung des Landes Hessen verankert.  

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Die nächste Landesdelegiertenversammlung findet am 22. Februar 2025 in Gießen statt.